Beitragsbemessungsgrenze und die Versicherungspflichtgrenze in 2015
Beide haben unterschiedliche Bedeutungen und sollten nicht verwechselt werden
Die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung wird jedes Jahr angepasst. Sie bestimmt die monatlichen Höchstbeträge, die in der gesetzlichen Krankenversicherung zu zahlen sind. Die Höchstbeträge errechnen sich als Prozentsatz mal der Beitragsbemessungsgrenze. Auch wer mehr als die Beitragsbemessungsgrenze verdient, muss keinen höheren Beitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung zahlen. Wichtig ist die Beitragsbemessungsgrenze für freiwillig Versicherte und junge Selbständige, denn daraus werden die monatlichen Kosten berechnet, die für sie in der der gesetzlichen Krankenversicherung zu zahlen sind. Bei der Höhe dieser Kosten wechseln sehr viele Versicherte in die privaten Kassen. Im Jahr 2015 beträgt die Beitragsbemessungsgrenze der Kranken- und Pflegeversicherung 4.125 € monatlich. Der Zuschuss des Arbeitgebers zu einer privaten Krankenversicherung beträgtBerechnung der Versicherungspflichtgrenze
Nur wer Brutto mehr als die Versicherungspflichtgrenze vonEinkommen unter der Versicherungspflichtgrenze
Viele Arbeitnehmer, deren Einkommen noch unter der Versicherungspflichtgrenze liegt, möchten gerne den Leistungsumfang einer privaten Krankenversicherung geniessen, obwohl sie Pflichtmitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung sind. Diese Personen können zu jeder Zeit eine günstige private Krankenzusatzversicherung abschliessen und über diesem Weg zu einem "Privatpatienten" werden.Krankenzusatzversicherungen Vergleich der Tarife
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