Beitragsbemessungsgrenze und die Versicherungspflichtgrenze in 2015
Beide haben unterschiedliche Bedeutungen und sollten nicht verwechselt
werden

Die
Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung wird jedes Jahr angepasst. Sie bestimmt
die monatlichen Höchstbeträge, die in der gesetzlichen Krankenversicherung zu zahlen sind. Die Höchstbeträge
errechnen sich als Prozentsatz mal der Beitragsbemessungsgrenze. Auch wer mehr als die Beitragsbemessungsgrenze verdient,
muss keinen höheren Beitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung zahlen. Wichtig ist die Beitragsbemessungsgrenze für freiwillig
Versicherte und junge Selbständige, denn daraus werden die monatlichen Kosten berechnet, die für sie in der der gesetzlichen
Krankenversicherung zu zahlen sind. Bei der Höhe dieser Kosten wechseln sehr viele Versicherte in die privaten Kassen.
Im Jahr 2015 beträgt die Beitragsbemessungsgrenze der Kranken- und Pflegeversicherung 4.125 € monatlich. Der Zuschuss des
Arbeitgebers zu einer
privaten Krankenversicherung beträgt
7,3 % der Beitragsbemessungsgrenze, jedoch nicht mehr als die
Hälfte der tatsächlich gezahlten Prämie. Daraus errechnet sich ein Zuschuss von maximal
301,13 € für die
Krankenversicherung plus zusätzlich
48,47 € für die privat versicherte Pflege.
Berechnung der Versicherungspflichtgrenze
Nur wer Brutto mehr als die
Versicherungspflichtgrenze von
4.575 € (bei
12 Monatsgehältern) verdient, darf sich privat
versichern. Als Jahresbrutto sind das
mindestens 54.900 €. Personen mit geringerem Einkommen sind gesetzlich
pflichtversichert. Die Versicherungspflichtgrenze wird jährlich angepasst und ist im laufenden Jahr für alle Krankenkassen einheitlich.
Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze
Viele Arbeitnehmer, deren Einkommen noch unter der Versicherungspflichtgrenze liegt, möchten gerne den
Leistungsumfang einer privaten Krankenversicherung geniessen, obwohl sie Pflichtmitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung
sind. Diese Personen können zu jeder Zeit eine
günstige private Krankenzusatzversicherung abschliessen und über diesem Weg zu einem "Privatpatienten" werden.
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